Vorleistungen des Franchisegebers >1
Leistungen im Bezug auf das Vertragsverhältnis
>1
Leistungen im Rahmen der Betriebsgründung
>1
Pluspunkte für den Franchisegeber
>2
Minuspunkte für den Franchisegeber
>2
Vorvertragliche Leistungen
Grundsätzlich umfassen die vom Franchise-Geber zu erbringenden
Vor- leistungen sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der
Entwicklung und dem Aufbau des Franchise-Systems (Franchise-Handbuch,
Vertrags- gestaltung,
System-Management).
Leistungen im Bezug auf das Vertragsverhältnis
Der Franchise-Geber räumt dem Franchise-Nehmer mit Unterzeichnung
und für die Dauer des Vertrages das Nutzungsrecht am Marken,
Ver- fahrens- und Produktionstechniken und Firmenzeichen ein und
ermöglicht
diesem dadurch die Partizipation an Bekanntheitsgrad und Image des
gesamten Franchise-Systems. Weiters wird der Franchise-Nehmer in
Bereichen
wie Beschaffung, Marketing, Organisation und Controlling unterstützt.
Nicht vergessen...
Neben den unterschiedlichen Betriebshandbüchern und sonstigen Unterstützungen
ist vor allem eine fundierte und sorgfältig geplante Aus- und Weiterbildung
von zentraler Bedeutung. Nur dadurch wird ein gleichmäßiges
Wissensniveau aller Systembeteiligten gewährleistet.
Leistungen im Rahmen der Betriebsgründung
Darüber hinaus erbringt der Franchise-Geber eine Menge von Leistungen
im Rahmen der Betriebsgründung eines neuen Franchise-Nehmers.
Diese freiwilligen sprich nicht vertragsgebundenen Unterstützungen
können
wie folgt beinhalten:
- Betriebswirtschaftliche Beratung (Rentabiliätsrechnung, Aufbau
eines umfangreichen Controllingsystems, usw...)
- Hilfe bei der Standortauswahl (Standortanalyse und Beratung, ev.
stellt er diesen sogar zur Verfügung)
- Entwicklung der Bau- und Einrichtungspläne für den Betrieb
- Unterstützung im Bereich des Marketing (z. B. Eröffnungswerbung
auf regionaler Ebene)
- Einsatz eines EDV-gestützten Warenwirtschaftssystems und dessen
Integration in die Finanzbuchhaltung
- Warenbeschaffung/Logistik
- Finanzierungshilfe in Form von Einrichtungskrediten, Warenkrediten
oder Bürgschaft gegenüber Kreditinstituten
- Gewährung eines Gebietschutzes
Weiters hat der Franchise-Geber die Pflicht zur laufenden Weiter- entwicklung
des Systems entsprechend den sich ändernden Marktgegebenheiten.
|